Das Schrems-II-Urteil wird sich erheblich auf den internationalen Handel von Unternehmen auswirken, die Geschäfte mit der Europäischen Union (EU) betreiben. Eine Nichtbeachtung von Schrems II könnte zur Folge haben, dass die Datenübermittlung zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern teilweise oder vollständig zum Erliegen kommt. Das hätte möglicherweise Auswirkungen auf den Nettoprofit aller weltweiten Unternehmen. Der Grad dieser Auswirkungen hängt jedoch vom Standort und der Branche des Unternehmens sowie davon ab, welche strategische Datenschutzplanung es unternommen hat, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu gewährleisten.