NIS2
Thales unterstützt Ihr Unternehmen bei der Einhaltung der neuen NIS2-Richtlinie der Europäischen Union.
2016 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Gewährleistung einer hohen Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS) der EU verabschiedet. Die NIS-Richtlinie war die erste EU-weite Rechtsvorschrift zu Cybersicherheit. Ihr Ziel war die Verbesserung der Cybersicherheit in der gesamten Europäischen Union.
Im Mai 2022 verkündete die Kommission als Reaktion auf die steigende Bedrohung durch zunehmende Digitalisierung und die Welle von Cyberangriffen, dass sie die NIS-Richtlinie ersetzen und dadurch die Sicherheitsanforderungen erhöhen würde. Sie führte strengere Überwachungsmaßnahmen und striktere Durchsetzungsbestimmungen ein, wie z. B. einheitliche Sanktionen in der gesamten EU.
1. Skalierung
Zunehmende Vernetzung, rasante Digitalisierung und die allgegenwärtige Konnektivität führen dazu, dass immer mehr Unternehmen bei der Verteidigung gegenüber Cyberrisiken systemrelevant werden. Die Neudefinition des ursprünglichen Umfangs des Begriffs „grundlegende Dienstleistungen“ – dazu gehören Transport, Bankdienstleistungen und öffentliche Verwaltung sowie Unternehmen aus Bereichen wie Lebensmittelproduktion, Postdienstleistungen und Abfallmanagement – bedeutet, dass auf dem gesamten Kontinent in viel größerem Ausmaß Maßnahmen getroffen werden müssen, um sich vor Cyberbedrohungen zu schützen.
2. Governance
Weitere wichtige Schritte sind die verbesserte Security Governance sowie die Einführung einer Rechenschaftspflicht für Führungskräfte eines Unternehmens in Bezug auf Cyber-Resilienz. Cybersicherheit liegt in der Verantwortung des Vorstands und der Geschäftsleitung und sollte nicht an technische Teams delegiert werden. Die Rechenschaftspflicht stärkt die Position der Chief Information Security Officers (CISOs), wenngleich damit die Erwartung verbunden ist, dass diese effektiv mit der Geschäftsleitung kommunizieren und sowohl in technischen als auch in geschäftlichen Belangen federführend sind.
3. Geldstrafen und Sanktionen
NIS2 schreibt vor, dass den zuständigen Behörden umfangreichere Befugnisse übertragen werden. Sie können Unternehmen, die grundlegende Dienstleistungen anbieten, mit Geldstrafen mindestens in Höhe von 2 % des weltweiten Umsatzes belegen. Das ist ein gewaltiger Ansporn für Unternehmen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Diese neuen potenziellen Strafen werden ein wichtiges Instrument sein, um Resilienz in der EU und darüber hinaus zu fördern.
4. Verpflichtung, auf Vorfälle zu reagieren
Lücken wurden geschlossen und die Verpflichtung, auf Vorfälle zu reagieren, wurde geprüft. Zum Beispiel ist eine „erhebliche Auswirkung“ auf ein Unternehmen nicht länger eine feste Kennzahl (Anzahl der betroffenen Benutzer), sondern es geht eher darum, ob es eine Störung wichtiger Dienste oder einen finanziellen bzw. materiellen Verlust gab. Meldungen müssen zudem nicht mehr erst nach 72, sondern bereits nach 24 Stunden erfolgen und sich an die Benutzer der Dienste sowie möglicherweise an die Öffentlichkeit richten.
Mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung in der Unterstützung von Unternehmenseinheiten und öffentlichen Unternehmen bei der Einhaltung von Compliance-Vorschriften bietet Thales integrierte Produkte und Services, die es Ihrem Unternehmen ermöglichen, seine Cybersicherheitsfunktionen zu stärken, die Sicherheit von Lieferketten anzugehen, Meldepflichten einfach nachzukommen und striktere Überwachungsmaßnahmen und Durchsetzungsvorschriften zu befolgen, einschließlich einheitlicher Sanktionen in ganz Europa. Darüber hinaus arbeitet Thales eng mit Partnern zusammen, um umfassende Lösungen anzubieten, die die Belastungen im Zusammenhang mit Compliance reduzieren können.
Thales bietet umfangreiche Datenschutzlösungen an, die Unternehmen dabei unterstützen, in Übereinstimmung mit der NIS2-Richtlinie zu handeln und Verantwortung für deren Einhaltung zu übernehmen.
Die DSGVO ist vielleicht die bisher umfassendste Datenschutznorm und betrifft jede Organsation, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet - unabhängig davon, wo die Organisation ihren Sitz hat.
Jede Organisation, die eine Rolle bei der Verarbeitung von Kredit- und Debitkartenzahlungen spielt, muss die strengen PCI-DSS-Anforderungen für die Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von Konteninformationen erfüllen.
Vorschriften zur Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen nach dem Verlust personenbezogener Daten wurden von Ländern rund um den Globus erlassen. Sie variieren je nach Gerichtsbarkeit, enthalten aber fast immer eine "Safe-Harbour"-Klausel.