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Schrems II

Thales unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der DSGVO angesichts des Schrems-II-Urteils

Schrems II identifiziert die Lücken in der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Anforderungen zur Sicherung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union (EU) und innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) festgelegt. Allerdings hat sie keine angemessenen Vorkehrungen für personenbezogene Daten von EU-Bürgern getroffen, die außerhalb der EU in anderen Ländern verarbeitet werden. Das betrifft unter anderem die transatlantischen Datenströme, die mehr als die Hälfte der europäischen Transaktionen ausmachen.

Das kürzliche Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der SacheSchrems II hat die Regeln des EU-US-Datenschutzschilds für ungültig erklärt, das diese die Bestimmungen der europäischen DSGVO zum Schutz personenbezogenen Daten, die zwischen der EU und den USA übermittelt werden, nicht angemessen durchsetzen. Angesicht der Annullierung des Privacy-Shield- und des vorausgegangenen Safe-Harbor-Abkommens sind Unternehmen nunmehr in Bezug auf die entsprechenden Datenübermittlungen haftbar. Aus diesem Grund suchen sie nach Datenschutzlösungen, die den globalen Handel angemessen schützen.

Die Empfehlungen des EDSA helfen, die Lücken zu schließen

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist ein unabhängiges europäisches Organ, das zur einheitlichen Anwendung von Datenschutzbestimmungen in der gesamten EU beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden in den einzelnen EU-Ländern fördert. Angesichts des Schrems-II-Urteils hat der EDSA kürzlich Empfehlungen für ergänzende Maßnahmen sowie ein zweites Dokument zu den wesentlichen europäischen Garantien herausgegeben. Letzteres bietet Orientierungshilfen für Nicht-EU-Länder bei der Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen der Europäischen Union zum Schutz personenbezogener Daten. Dank der neuen Empfehlungen des EDSA können Unternehmen einen vertrauenswürdigen Datenschutzrahmen zur Verbesserung der transatlantischen Datenströme aufbauen.

Ein vertrauenswürdiger Datenschutzrahmen für den Weg in die Zukunft

Thales bietet Unternehmen einen vertrauenswürdigen Datenschutzrahmen zum Schutz transatlantischer Datenströme und unterstützt sie so dabei, die entsprechenden übergreifenden Grundsätze der DSGVO und der Beschlüsse des Schrems-II-Urteils einzuhalten.

  • Erkennen und klassifizieren Sie Ihre sensiblen Daten dort, wo sie sich befinden. So wissen Sie, was geschützt werden muss, und können geeignete Sicherheitsmaßnahmen gemäß der DSGVO ergreifen
  • Schützen Sie sensible Daten mit robuster Verschlüsselung. Das bedeutet, dass Sie die in On-Premises-Rechenzentren und in der Cloud gespeicherten Daten schützen und dafür sorgen sollten, dass sie nicht unbefugten Benutzern innerhalb oder außerhalb der EU offengelegt werden.
  • Kontrollieren Sie den Zugriff auf die Daten, indem Sie die entsprechenden kryptographischen Schlüssel im Ursprungsland (des Datenexporteurs) erstellen, speichern und verwalten. Außerdem sollten Sie den Überblick behalten, wer Zugriff auf die Schlüssel hat, die zur Entschlüsselung sensibler Daten in Nicht-EU-Ländern verwendet werden, und sicherstellen, dass diese Länder ein Datenschutzniveau gemäß den Bestimmungen der DSGVO einhalten.
  • Empfehlungen
  • Einhaltung von Vorschriften

Das Schrems-II-Urteil macht deutlich, dass personenbezogene und sensible Daten bei der Übermittlung in bzw. aus der EU oder Nicht-EU-Ländern gemäß der DSGVO geschützt werden müssen. Infolge dieses Urteils empfiehlt der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einen sechsstufigen Plan zur kontinuierlichen Beurteilung und zum dauerhaften Schutz weltweiter Datenströme gemäß den Datenschutzregeln der EU.

Schnitt 1: Sie sollten wissen, welche Daten Sie wann, wie, wo und durch wen übermitteln

Im ersten Schritt müssen Sie sicherstellen, dass Sie Aufzeichnungen aller Datenübermittlungen in oder aus Nicht-EU-Ländern führen und die Reihen der Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter protokollieren. Sie müssen verifizieren, dass die Daten, die Sie übertragen, angemessen und relevant sind und ihre Verarbeitung im Drittland auf das Notwendige beschränkt ist.

Schritt 2: Identifizieren Sie die Übermittlungstools, auf die Sie zurückgreifen.

Im zweiten Schritt müssen Sie prüfen, ob die Tools zur Datenübermittlung, auf die sie zurückgreifen, sich auf der Liste in Kapitel V der DSGVO befinden. Außerdem müssen Sie in einigen oder allen Fällen entscheiden, ob die Drittländer, in die Sie Daten übermitteln, angemessenen Schutz für personenbezogene Daten bieten.

Schritt 3: Überprüfen Sie, ob das Übermittlungstool die Vorgaben der DSGVO (Artikel 46) erfüllt.

Das Übermittlungstools muss gewährleisten, dass die Daten im Drittland außerhalb der EU in dem Maße geschützt werden, das die DSGVO vorsieht. Bei Ihrer Auswertung sollten Sie alle Akteure berücksichtigen, die an der Übermittlung der Daten beteiligt sind (z. B. Datenverantwortliche, Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter) und Daten in Drittländern verarbeiten.

Schritt 4: Ergreifen Sie ergänzende Maßnahmen.

Wenn die Auswertung in Schritt 3 zum Ergebnis hat, dass das Übermittlungstool nicht ausreichend ist, müssen Sie sich über ergänzende Maßnahmen Gedanken machen. Diese sollten zusätzlich zu den vorhanden Schutzvorkehrungen garantieren, dass die Datenschutzvorgaben der EU für externe Datenübermittlung erfüllt werden.

Schritt 5: Verfahrensschritte, nachdem Sie ergänzende Maßnahmen identifiziert haben

Möglicherweise müssen Sie diese ergänzenden Maßnahmen ergreifen, wenn die primären Vorkehrungen des Datenübermittlungstools die Daten nicht ausreichend schützen.

Schritt 6: Führen Sie in angemessenen Zeitabständen eine Neubewertung durch

Sie müssen die Schutzmaßnahmen laufend und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Datenimporteuren in den Drittländern, in die Sie die Daten übermittelt haben, überprüfen und über ausreichende Mechanismen verfügen, um die Datenübermittlung unverzüglich zu stoppen, falls der Datenimporteur die vertraglichen Vereinbarungen verletzt.

Thales unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO und beachtet die Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zur Umsetzung des Schrems-II-Urteils anhand eines sechsstufigen Plans zur kontinuierlichen Bewertung und zum Schutz weltweiter Datenströme.

Die CipherTrust Data Security Platform vereinheitlicht die Erkennung, Klassifizierung und den Schutz von Daten sowie eine beispiellose engmaschige Zugriffskontrolle mit zentraler Schlüsselverwaltung, die Sie kontrollieren – alles auf einer einzigen Plattform. Sie ermöglicht es Unternehmen, Ihre eigenen Verschlüsselungslösungen zu nutzen (Bring-Your-own-Encryption, BYOE) und Tokenisierungsrichtlinien zum Schutz sensibler Data-at-Rest sowohl in der EU (Datenexporteur) als auch in Nicht-EU-Ländern (Datenverarbeiter) bereitzustellen.

CipherTrust Data Security Platform

 

  • Erkennen: Bevor Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden, müssen Datenexporteure in der Lage sein, sensible Datenbestände dort zu erkennen, wo sie sich befinden, und gemäß der Vorgaben der DSGVO zu klassifizieren. CipherTrust Data Discovery and Classification bietet Unternehmen einen umfassenden Überblick über die sensiblen Daten on-premises und in der Cloud. Anschließend können sie angemessene Datenschutzmaßnahmen gemäß der DSGVO ergreifen.
  • Schützen: Sobald der Datenexporteur weiß, wo sensible Daten gespeichert sind, kann er diese Daten mit den Verschlüsselungs- und Tokenisierungslösungen von CipherTrust Transparent Encryption und CipherTrust Tokenization schützen, bevor diese an nachgelagerte Datenimporteure in Nicht-EU-Ländern übermittelt werden. Außerdem ist er in der Lage, auch in diesen Ländern ein Datenschutzniveau anzubieten, das dem der EU entspricht.
  • Kontrollieren: Alle Sicherheitsverordnungen einschließlich der DSGVO verlangen, dass Unternehmen den Datenzugriff kontrollieren, zentrale Schlüsselverwaltungsdienste anbieten und den berechtigten und unberechtigten Zugriff auf Daten und kryptographische Schlüssel überwachen. Der CipherTrust Manager und der CipherTrust Cloud Key Manager ermöglicht es Datenexporteuren- und -importeuren aus der EU, ihre Schlüssel und Sicherheitsrichtlinien in allen On-Premises- und Multi-Cloud-Umgebungen selbst zu kontrollieren.

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